Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

  1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fotografie. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
  3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
  4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies von Auftraggeber gewünscht und Teil des Vertrags ist.
  5. Der Auftragnehmer wird entsprechend der Leistungsvereinbarungen alle Tagesordnngspunkte (Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier etc.) fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, dass spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden. Bei Überschneidungen von Programmpunkten priorisiert der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen.
  6. Während des Paar- und Gruppenfotoshootings sollten Gäste des Auftraggebers nicht gleichzeitig fotografieren. Die fotografierten Personen werden dadurch abgelenkt und der Auftragnehmer ist dadurch nicht in der Lage, den Auftrag bestmöglich auszuführen. Die Gelegenheit, Gäste Fotos machen zu lassen, gewährt der Auftragnehmer ggf. selbst.
  7. Dem Auftragnehmer sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren. Die Pause während des Essens wird nicht als Teil der Arbeitszeit berechnet.
  8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie etwa RAW-Dateien, verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

  1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechts zu.
  2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt.
  3. Eine kommerzielle Nutzung der Bilder durch den Auftraggeber ist nicht gestattet und erfordert in jedem Fall eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
  4. Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden. Dies erfolgt selbstverständlich nach professionellen Standards und geschieht mit höchstem Einfühlungsvermögen.

Honorare

  1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist bis spätestens 14 Tag nach dem Hochzeitstermin per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten.
  2. Eine Übergabe der Bilder an den Auftragsgeber findet in jedem Fall erst nach Eingang des vereinbarten Gesamtbetrages statt. Sollte der Auftragnehmer in Verzug geraten, so trägt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für das Nichteinhalten etwaig abgesprochener Fristen hinsichtlich der zu erbringenden Dienstleistung.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch etc.) beim Auftragnehmer.
  4. Tritt der Auftraggeber bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind 50% des vereinbarten Gesamthonorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu zahlen. Für Vertragsrücktritte, die weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin liegen, müssen 80% des vereinbarten Gesamthonorars bezahlt werden. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

Haftung

  1. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.
  2. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher schwerer Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen.
  3. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden in einem solchen Fall voll zurückerstattet.
  4. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
  5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist ausgeschlossen.
  7. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet bei Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.

Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.

Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
  2. Zur Auftragserfüllung besteht ein berechtigtes Interesse, dass alle an der Hochzeit beteiligten Personen im Rahmen der journalistischen Dokumentation fotografiert werden und diese Bilder ebenfalls gespeichert, bearbeitet und veröffentlicht werden. Der Auftraggeber weißt alle Gäste/Dienstleister etc. darauf hin, dass fotografische Aufnahmen gemacht werden. Sollten Gäste/Dienstleister etc. nicht einverstanden sein sich fotografieren zu lassen ist der Auftraggeber verpflichtet die Auftragnehmerin zu informieren und die betreffenden Personen eindeutig zu kennzeichnen. Hierbei ist der Auftraggeber auf die Beachtung der Rechte anderer Personen (Dritter) selbst verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Diese AGB gelten ab dem 01.01.2019.